Detektei hilft: UWG – So wehren Sie sich als Unternehmer gegen unlauteren Wettbewerb

Unsere Detektei bei Wettbewerbsverstößen seit 1995 bundesweit im Einsatz

Detektei hilft: UWG - So wehren Sie sich als Unternehmer gegen unlauteren Wettbewerb

 Telefonische Sofortberatung

Kostenlose telefonische Sofortberatung
0800 – 88 333 11
(montags – samstags jeweils 09-17 Uhr)

Das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) verbietet unlautere geschäftliche Handlungen. Damit sind vor allem aggressive, irreführende und manipulative Werbemethoden und Geschäftspraktiken gemeint, z. B.:

  • falsche Behauptungen über Produkte, Leistungen oder deren Preise, 
  • leere Versprechungen,
  • Lockvogelangebote, illegale Zugaben und Geschenke,
  • aggressive, nötigende (Telefon-)Werbung und
  • unzulässige progressive Werbemethoden, z. B. Pyramidensystem, Strukturvertrieb oder Schneeballsystem.

Ebenfalls unlauter und verboten sind die Nichteinhaltung von Verträgen, Pfuscherei, Diebstahl geistigen Eigentums, Plagiat, vergleichende Werbung, Kampfpreise oder das rechtswidrige Verwenden und Weitergeben von Geschäftsgeheimnissen.

Die unlauteren Praktiken sollen Marktteilnehmer bzw. Verbraucher dazu bringen, Entscheidungen zu treffen, die sie z. B. bei Kenntnis der wahren Sachlage nicht getroffen hätten. Manche unlautere Werbemethoden, etwa aggressive Telefonwerbung mit wiederholten Anrufen, zielen darauf ab, Verbraucher bewusst in die Enge zu treiben, zu ängstigen und zu nötigen, bis sie etwas kaufen, das sie eigentlich gar nicht wollen oder brauchen. Das UWG soll diese manipulierten Entscheidungen verhindern, indem es den Unternehmern bzw. Anbietern wettbewerbswidriges Verhalten untersagt. Somit soll das Gesetz für einen fairen Wettbewerb sorgen – anders als das Kartellrecht, das lediglich den Wettbewerb als solchen schützt.

In vielen Fällen entstehen verletzten Mitbewerbern erhebliche Schäden durch unlauteren Wettbewerb. Um als Unternehmer den Anfängen zu wehren und im Fall eines Verstoßes Ihre Ansprüche auch durchzusetzen, ist es von besonderer Wichtigkeit, die Vorwürfe schlüssig beweisen zu können. Hierzu holen sich geschädigte Unternehmen meist eine Wirtschaftsdetektei mit ins Boot, die unauffällig, aber sehr effizient ermittelt und gerichtsverwertbare Beweise liefert. In aller Regel arbeiten die Wirtschaftsdetektive eng mit Fachanwälten zusammen und beraten ihre Kunden auch rund um die Ermittlungstätigkeit. So können sich Unternehmer vor Schaden schützen und gegen unlautere Mitbewerber zur Wehr setzen, z. B. wenn das rechtswidrige Verhalten trotz Unterlassungsaufforderung und Abmahnung nicht abgestellt wurde.

Handeln Sie rechtzeitig, um Ihr Unternehmen vor Schaden zu bewahren

Wenn Sie als Unternehmer merken (oder darauf aufmerksam gemacht werden), dass ein Mitbewerber gegen die Vorschriften des UWG verstößt und damit wettbewerbswidrig handelt, können Sie den unlauteren Konkurrenten laut § 8 Abs. 1 UWG abmahnen bzw. zur Unterlassung und Beseitigung der Wettbewerbsverletzung auffordern. Und wenn Sie den Nachweis erbringen, dass der Mitbewerber schuldhaft gegen das UWG verstoßen hat, um sich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen, können Sie laut § 9 UWG sogar Schadensersatzansprüche geltend machen.

Laut § 8 Abs. 3 UWG (Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs) stehen diese Ansprüche nicht nur einem, sondern allen Mitbewerbern zu. Diese Besonderheit des Wettbewerbsrechts ergibt sich daraus, dass auch Marktteilnehmer, die in diesem Fall nicht konkret geschädigt sind, letztlich unter dem wettbewerbswidrigen Verhalten unehrlicher Mitbewerber leiden. Der Endverbraucher hat dagegen keine direkten Möglichkeiten, selbst Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche geltend zu machen. Er kann allenfalls über rechtsfähige Verbände und sogenannte qualifizierte Einrichtungen (z. B. Verbraucherschutzverbände) gemäß § 4 Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) gegen den unlauteren Wettbewerb vorgehen.

Wenn ein Wettbewerber vorsätzlich und schuldhaft gegen das UWG verstößt und damit auf Kosten der ehrlichen Konkurrenz Gewinne erzielt, kann er (z. B. von der Industrie- und Handelskammer) sogar zur Herausgabe des so erwirtschafteten Geldes in Anspruch genommen werden. Auch hier ist jedoch der springende Punkt, den Vorsatz und damit das schuldhafte Verhalten klar nachzuweisen. Erfahrene Wirtschaftsdetektive wissen genau, wie sie in solchen Fällen vorgehen und welche Mittel zum Erfolg führen – also zu klaren Dokumentationen und Beweismitteln, die auch vor Gericht Bestand haben.

Die Dienste des Wirtschaftsdetektivs sollten also immer so frühzeitig wie möglich in Anspruch genommen werden. Denn Verstöße gegen das UWG können nicht nur finanzielle Schäden zur Folge haben, sondern auch dem Image einer Marke schaden und im schlimmsten Fall den guten Ruf des Unternehmens ruinieren.

Mit Hilfe des Wirtschaftsdetektivs rechtliche Ansprüche durchsetzen

Bei UWG-Verstößen ist das erste Mittel die Abmahnung. Der Marktteilnehmer muss laut § 12 UWG vor einer Klage abgemahnt werden, damit er Gelegenheit hat, den Streit durch Abgabe einer Unterlassungserklärung außergerichtlich beizulegen. Weigert sich der Mitbewerber, eine solche Erklärung abzugeben, oder setzt er sein wettbewerbswidriges Verhalten trotzdem weiter fort, kann der Geschädigte beantragen, eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Damit sind die Landgerichte meist schnell bei der Hand, um die Rechte des Anspruchstellers zumindest vorläufig durchzusetzen.

Oft geht das falsche Spiel jedoch dennoch weiter, denn etliche schwarze Schafe sehen den unlauteren Wettbewerb als Sport und lassen sich von den üblichen ‚Bordmitteln‘ kaum beeindrucken. Dazu kommt, dass die Verjährungsfrist im Wettbewerbsrecht besonders kurz ist: Ansprüche aus den §§ 8, 9 und 12 UWG sind bereits nach einem halben Jahr verjährt; gerechnet wird ab Entstehung der Ansprüche und Kenntnis des Gläubigers von den Tatsachen, die diese begründen. Die schnelle Verjährung ist einerseits der Wettbewerbsdynamik geschuldet und soll andererseits verhindern, dass Unternehmen jahrelang Geld für etwaige Klageverfahren zurückstellen müssen. In der Praxis führt sie aber auch dazu, dass manche Marktteilnehmer regelmäßig abgemahnt werden, nur um nach Ablauf der Verjährungsfrist ihr unlauteres Verhalten erneut aufzunehmen.

Schalten Sie bei wiederholten Verstößen und hartnäckigen Rechtsbrechern lieber frühzeitig eine Detektei ein, die in Ihrer Sache aktiv wird und Ihnen den Rücken freihält, so dass Sie sich auf Ihre eigentlichen unternehmerischen Aufgaben konzentrieren können. Wirtschaftsdetektive haben weitreichende Möglichkeiten, kriminelle Strategien aufzudecken und Ihnen alles, was Sie für eine erfolgreiche Klage brauchen, an die Hand zu geben.

Managementsystem zur professionellen, nachhaltigen Unternehmensführung einer Detektei und der Einhaltung aller Qualitäts- und Datenschutz­bestimmungen.

Zertifiziert für geprüfte, nachweisbare Qualität bei Wirtschafts- und Privat­ermittlungen unserer Detektive.

Wir sind angeschlossen an die Internationale Kommission der Detektivverbände (IKD) und verfügen hierdurch über weltweite Kontakte.

Wir sind, über die Mit­glied­schaft unserer beiden Geschäfts­führer, Mit­glied im Bundes­verband des Detektiv und Ermittlungs­gewerbe e.V.

Unser Sach­verständiger für das De­tek­tei-/­Be­wach­ungs­gewerbe ist Senior-Mit­glied im Bundes­verband Deutscher Sach­ver­ständiger und Fach­gut­achter e.V.

Die jährliche Zertifizierung unserer Managementsysteme findet an unserem Hauptsitz, sowie in unserer zentralen Verwaltung statt; wobei unsere Managementsysteme an allen Standorten angewandt werden.

Ihre Berater für Einsätze unserer Detektei:

Frances Lentz, Thorsten Bote und ihr Detektiv-Team

Telefon:(0800) 88 333 11
Telefon:Rückrufservice
Fax:(0800) 88 333 12
E-Mail: eMail
Video-BeratungVideo-Beratung
Allgemeine UnternehmensvorstellungAllgemeine Unternehmensvorstellung (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtIhre Detektei für Recht im Arbeitsrecht (PDF)
Ihre Detektei für Recht im ArbeitsrechtPrivatermittler bei Untreue+Unterhaltsbetrug (PDF)
Abhörschutz + LauschabwehrAbhörschutz + Lauschabwehr (PDF)
 

Frances Lentz
Thorsten Bote

Unser Team und wir helfen Ihnen gern unkompliziert weiter. Vertrauen Sie unserer fast 30-jährigen Erfahrung als Detektive in einer Detektei.

Detektive spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Das UWG hat zum Ziel, fairen Wettbewerb zu gewährleisten und unlauteres Verhalten von Unternehmen zu unterbinden. Detektive unterstützen Unternehmen dabei, Verstöße gegen das UWG zu identifizieren und rechtliche Schritte einzuleiten.

Die Detektive einer Detektei sind spezialisiert darauf, gezielte Ermittlungen durchzuführen, um unlauteres Verhalten von Mitbewerbern oder Geschäftspartnern aufzudecken. Sie setzen moderne Technologien und forensische Methoden ein, um Beweise zu sammeln und die Verstöße zu dokumentieren.

Durch die Zusammenarbeit mit einer Detektei können Unternehmen sicherstellen, dass sie gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen und ihre Rechte schützen. Die Detektive unterstützen bei der Beschaffung von belastbaren Beweisen, die vor Gericht verwendet werden können, um Verstöße gegen das UWG zu ahnden.

Detektive im Einsatz zur Aufdeckung von Verstößen gegen das UWG tragen dazu bei, ein faires und ethisches Geschäftsumfeld zu schaffen. Sie helfen Unternehmen, sich gegen unfaire Praktiken und Wettbewerbsverzerrungen zu verteidigen und tragen so zur Integrität des Wettbewerbs bei.

Wenn auch Sie vermuten, dass Ihr Unternehmen Opfer von Verstößen gegen das UWG geworden ist, zögern Sie nicht, eine Detektei zu kontaktieren. Die Detektive unterstützen Sie bei der Aufdeckung der Verstöße und setzen sich für die Durchsetzung Ihrer Rechte im Wettbewerb ein. Vertrauen Sie auf die Kompetenz und Professionalität einer Detektei, um Ihr Unternehmen zu schützen und fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Reale Fallbeispiele von Auftragsmandaten unserer Detektei mit Bezug zum UWG.

Fallbeispiel 1: Produktfälschung im Textilsektor

Ein renommiertes Modelabel vermutet, dass ein Mitbewerber gefälschte Versionen seiner Designerkleidung auf den Markt bringt und somit gegen das UWG verstößt. Das Unternehmen beauftragt eine Detektei, um die Machenschaften des Mitbewerbers aufzudecken. Die Detektive recherchieren intensiv, identifizieren potenzielle Quellen der Produktfälschungen und führen verdeckte Ermittlungen durch. Durch den Einsatz von Undercover-Einkäufern gelingt es den Detektiven, gefälschte Produkte zu erwerben und Beweise zu sammeln. Dadurch erhalten sie belastbare Informationen über den Hersteller der Fälschungen und können den Mitbewerber erfolgreich wegen Verstoßes gegen das UWG rechtlich zur Verantwortung ziehen.

Fallbeispiel 2: Irreführende Werbung eines Versicherungsunternehmens

Ein Versicherungsunternehmen steht im Verdacht, seine Kunden mit irreführender Werbung zu täuschen und dadurch gegen das UWG zu verstoßen. Das Unternehmen engagiert unsere Detektei, um die Vorwürfe zu überprüfen und Beweise zu sammeln. Die Detektive analysieren die Werbekampagnen des Unternehmens, prüfen Kundenaussagen und führen Undercover-Gespräche mit Versicherungsvertretern. Dadurch gelingt es den Detektiven, ungerechtfertigte Versprechungen und irreführende Aussagen zu dokumentieren. Die gesammelten Beweise dienen als Grundlage für eine rechtliche Auseinandersetzung, die dazu führt, dass das Versicherungsunternehmen seine irreführende Werbung einstellen und die betroffenen Kunden entschädigen muss.

Fallbeispiel 3: Rufschädigung durch gezielte Online-Kampagne

Ein Kleinunternehmer wird Opfer einer gezielten Diffamierungskampagne im Internet, bei der unbekannte Täter rufschädigende Behauptungen über ihn und sein Unternehmen verbreiten. Der Unternehmer beauftragt unsere Detektei, um die Hintermänner der Kampagne zu identifizieren und gegen sie rechtliche Schritte einzuleiten. Die Detektive und Wirtschaftsermittler (Wirtschaftsdetektive) analysieren die Online-Aktivitäten und Foreneinträge, führen technische Untersuchungen (OSINT-Ermittlungen) durch und setzen spezielle Software zur Rückverfolgung ein. Durch die sorgfältigen Ermittlungen gelingt es unseren Detektiven, die Täter zu identifizieren und Beweise für die rufschädigenden Handlungen zu sammeln. Der Unternehmer kann daraufhin gerichtliche Maßnahmen ergreifen und Schadensersatzforderungen gegen die Verantwortlichen durchsetzen.

Diese Fallbeispiele verdeutlichen, wie unsere qualifizierte und erfahrene Detektive bei der Aufdeckung von Verstößen gegen das UWG erfolgreich eingesetzt werden können.

Mithilfe der Expertise unserer im Wettbewerbsrecht erfahrenen Wirtschaftsermittler (Wirtschaftsdetektive) und unseren professionellen Ermittlungen können wir dazu beitragen, Unternehmen und Einzelpersonen zu schützen, ihre Rechte durchzusetzen und den fairen Wettbewerb zu gewährleisten.

Hier kommen die zu Wort, die es wirklich wissen müssen: unsere Mandanten

KundenstimmeMit unglaublichem Biss und dem Anspruch nicht verlieren zu wollen hat die Detektei Lentz von Anfang an einen roten Faden verfolgt, der schluss­endlich den Erfolg für uns gebracht hat.
K.H. Reichelt, Wolfsburg
KundenstimmeLeider verlief unsere An­gelegen­heit anfangs nicht so positiv, mit der ersten Detektei die uns betreute. Wir suchten uns dann eine Neue, in diesem Fall die Lentz Gruppe und fühlten uns gleich pro­fess­ionell und gut betreut. Da wir nun die Unter­schiede aus eigener Erfahrung kennen, können wir sagen, dass bei der Lentz Gruppe echte Profis am Werk sind.
Joachim S., Köln
KundenstimmeProfessionell, sehr fachkundig, geschickt, verlässlich, schnell - das sind die Attribute die uns nach drei­maliger, gewerblicher in Anspruch­nahme der Dienste der Detektei Lentz einfallen.
Christian E., Brüssel
Top Dienstleister 2024 - ausgezeichnet.org
Mandantenbewertung

Im Detail sehen die Bewertungen durch unsere Mandanten wie folgt aus:

Beratungsqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Auftragsbearbeitungdurchschn. Bewertung: 5
Ergebnisqualitätdurchschn. Bewertung: 5
Tätigkeitsberichtedurchschn. Bewertung: 5
Transparenzdurchschn. Bewertung: 5
Vertragsgestaltungdurchschn. Bewertung: 5
Erreichbarkeitdurchschn. Bewertung: 4
Zuverlässigkeitdurchschn. Bewertung: 5
Gesamtdurchschn. Gesamtnote: 4,91
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Eigene Ansprechpartner – kein Callcenter!
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquoten
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Bei Bedarf rund um die Uhr im Einsatz
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Nur qualifizierte ZAD geprüfte Privatermittler - IHK
Niemals Subunternehmer!
Niemals Subunternehmer!

Aktuelles + Informatives aus unserer Detektei

News der Detektei Lentz

Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

01. Mai 2024

Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer.


 

Fahrzeugsicherstellung und -rückführung von gestohlenen oder unterschlagenen Fahrzeugen

01. Mai 2024

Immer wieder kommt es vor, dass Diebe Autos aufbrechen und dann unbemerkt mit ihnen verschwinden. Aber auch andere Fahrzeuge wie Boote, Anhänger und Privatflugzeuge sowie Baumaschinen fallen den Langfingern zum Opfer. Und manchmal werden vermietete Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß zurückgegeben.


 
Ausbildung zum Privatermittler
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder + Marcus Lentz. Welche Ausbildungsmöglichkeiten für Privatermittler gibt es in Deutschland und warum ist die Ausbildung vor Berufsaufnahme existentiell wichtig?
Privatdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Shannon Schreuder. Was tun Privatdetektive überhaupt; welche Mandate werden betreut und welcher Rechtsrahmen besteht für Privatdetektive in Deutschland…
Wirtschaftsdetektive im Einsatz
Der Business Talk am Ku’damm im Gespräch mit Marcus Lentz. Was macht ein Wirtschaftsdetektiv und welche Auftragsmandate werden betreut? Warum ist Rechtskenntnis für einen Wirtschaftsdetektiv eklatant wichtig?

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Nehmen Sie mit uns für Beratung + Auftragserteilung telefonisch Kontakt auf!

Kostenfrei, montags – samstags jeweils 09-17 Uhr.
Aus dem Ausland wählen Sie: +49 (0) 69 257 866 30

Häufig an unsere Wirtschaftsdetektei gestellte Fragen (FAQ)

Wirtschaftsdetektei-FAQ
Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit?

Die Privatermittler der Detektei Lentz observieren vorgeblich kranke Mitarbeiter und beweisen ggf. die vorgetäuschte Krankheit mit einem genauen Bericht, der auch vor Gericht standhält.

Welche Detektei ermittelt bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug?

Ein professioneller Detektiv ist dazu in der Lage, Lohnfortzahlungsbetrug rechtskonform zu dokumentieren und zu beweisen, woraufhin in den meisten Fällen die fristlose Kündigung erfolgen kann. Darüber hinaus kann Lohnfortzahlungsbetrug als Unterform des §263 StGB. (Betrug) auch strafrechtlich verfolgt werden.

Wie kann ich Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug nachweisen?

Die erfahrenen Wirtschaftsdetektive unserer Detektei werden schon seit 1995 tätig, um für unsere Mandanten gerichtsverwertbare Beweise für Abrechnungsbetrug / Arbeitszeitbetrug ihrer eigenen Mitarbeiter, oder bei Nachunternehmern / Lieferanten zu erarbeiten und gerichtsverwertbar zu dokumentieren.

Expertenvorstellung: Luise Schäfer

Luise Schäfer

Sie haben Fragen an unsere Detektei zum Thema Detektei hilft: UWG – So wehren Sie sich als Unternehmer gegen unlauteren Wettbewerb? Unsere Expertin steht Ihnen gern zur Verfügung.

Luise Schäfer ist seit sechs Jahren, nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zur Examinierten Gesundheits- und Krankenpflegerin in der Detektei Lentz GmbH & Co. Detektive KG als zwischenzeitlich ausgebildete ZAD geprüfte Privatermittlerin – IHK tätig, verfügt über mehrjährige praktische Observations- und Ermittlungserfahrung in ganz Deutschland und Europa und ist auch in der Mandantenbetreuung aktiv tätig.

Frau Schäfer spricht neben deutsch und englisch fließend auch polnisch und ist in ihrer Freizeit begeisterte Motorradfahrerin.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Hinweis: Die Lentz GmbH & Co. Detektive KG macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich nicht bei allen im Webauftritt namentlich aufgeführten Städten und Ländern um Büros, oder Niederlassungen handelt, sondern größtenteils auch um von der nächstgelegenen Betriebsstätte unserer Detektei aus ständig betreuten und für die beschriebenen Observationen und Ermittlungen einmalig, oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte; dies gilt insbesondere ausdrücklich für alle unsere Einsatzorte im Ausland. Nicht in allen genannten Städten werden Betriebsstätten unterhalten. Die beschriebenen Einsätze sind real und authentisch. Alle Fälle haben sich so tatsächlich wie beschrieben ereignet. Die Namen von beteiligten Personen, oder Unternehmen, bzw. Detailangaben wurden jedoch geändert, soweit hierdurch die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt worden wären und Rückschlüsse auf ihre Identität möglich gewesen wäre. Die Veröffentlichung der Fallbeispiele erfolgte mit freundlicher Genehmigung der jeweiligen Mandanten. Die Inhalte dieser Webseite sind niemals und zu keinem Zeitpunkt Bestandteil eines Vertrages zwischen der Detektei und einem Mandanten. Maßgebend sind allein und ausschließlich die in der Auftrags- und Honorarvereinbarung niedergelegten und dokumentierten Vereinbarungen und Absprachen, bzw. etwaige sonstige Nebenabreden und Vereinbarungen, sofern jeweils wechselseitig schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der wechselseitigen, schriftlichen Bestätigung zwischen Detektei und Mandant. Dieser Hinweis ist ausdrücklich als ständiger Teil unseres Webauftrittes zu verstehen und gültig für alle Seiten, auf denen er eingeblendet wird.